Kapitel 07
Steuern
Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung – und was je Anlageklasse gilt.
Überblick
Wichtig: Alle Renditeangaben in diesem Kapitel und im ganzen Vortrag sind Bruttoangaben – vor Steuern und Abgaben.
26,375 %
Abgeltungsteuer
25 % plus 5,5 % Soli. Mit Kirchensteuer bis 27,99 %.
1.000 €
Sparerpauschbetrag
Pro Person, 2.000 € für Paare. Nur mit Freistellungsauftrag!
30 %
Teilfreistellung
Bei Aktien-ETFs. Senkt die effektive Last auf rund 18,46 %.
3,20 %
Basiszins 2026
Grundlage der Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs.
Der einfachste Steuervorteil, den es gibt
Der Freistellungsauftrag ist kostenlos, dauert zwei Minuten und spart bis zu 264 € Steuern pro Jahr und Person – und ist trotzdem der am häufigsten vergessene.
Je Anlageklasse
Nicht jede Anlageklasse wird gleich besteuert – und ein Unterschied ist erheblich.
| Anlageklasse | Besteuerung | Besonderheit |
|---|---|---|
| ETF & Aktien | 26,375 % | Aktien-ETF: Teilfreistellung 30 % → effektiv rund 18,46 %. |
| Kryptowährungen | 0 % nach 12 Monaten | § 23 EStG. Darunter persönlicher Steuersatz, Freigrenze 1.000 € pro Jahr. |
| P2P-Kredite | 26,375 % | Ausländische Plattformen führen nicht ab – Anlage KAP nicht vergessen. |
| Tages- & Festgeld | 26,375 % | Inländische Banken führen automatisch ab. |
| Immobilien (privat) | 0 % nach 10 Jahren | Spekulationsfrist. Mieteinnahmen laufend mit dem persönlichen Satz. |
Die einjährige Haltefrist bei Krypto steht seit 2026 politisch zur Diskussion. Stand 09/2026 gilt sie – verlassen würde ich mich langfristig nicht darauf.